I. Unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragsgegners wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Nauen vom 21. Mai 2019 in Ziffer 1 Satz 1 festgestellt, dass der Antrag der Antragstellerin, den Antragsgegner zu verpflichten, ihrer Entlassung aus dem Mietvertrag über die ehemalige Ehewohnung der Beteiligten, ...straße ...a in ... F... zuzustimmen sowie der ... Kundenservice GmbH eine Kopie seines Reisepasses vorzulegen, erledigt ist.
II. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21. Mai 2019 in Ziffer 1 Satz 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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