I.
Das Amtsgericht führt für den Betroffenen ein Betreuungsverfahren. Mit Beschlüssen vom 27.9.1994 und 27.11.1995 bestimmte es als Betreuer für den Aufgabenkreis Sorge für die Gesundheit einschließlich Entscheidung über die Unterbringung den Neffen des Betroffenen und für den Aufgabenkreis Vermögenssorge einschließlich der Geltendmachung von Rentenansprüchen die Ehefrau des Neffen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|