OLG Koblenz - Beschluss vom 16.07.2003
11 WF 537/03
Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 460
Vorinstanzen:
AG Sinzig, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 175/03

Pflicht zur Veräußerung eines Mehrfamilienhauses zur Bestreitung der Prozesskosten

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2003 - Aktenzeichen 11 WF 537/03

DRsp Nr. 2004/19796

Pflicht zur Veräußerung eines Mehrfamilienhauses zur Bestreitung der Prozesskosten

»Innerhalb des ersten Jahres nach der Trennung der Eheleute besteht keine Obliegenheit i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO, ein Mehrfamilienhaus zu veräußern, insbesondere dann nicht, wenn eine Partei noch in dem Haus wohnt.«

Normenkette:

ZPO § 115 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: AG Sinzig, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 175/03
Fundstellen
OLGReport-Koblenz 2003, 460