Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts -Familiengericht - Nürnberg zum Zugewinnausgleich mit Teilanerkenntnis- und Endbeschluss vom 14.8.2018 wird als unzulässig verworfen.
2.Der Antrag der Beschwerdeführerin, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist zu gewähren, wird abgelehnt.
3.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000,- € festgesetzt.
5.Gegen diese Entscheidung findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt.
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