Die Beschwerde des Antragstellers vom 16.07.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen-Blumenthal vom 29.05.2018 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
I.
Der am [...] 2010 geborene Antragsteller nimmt den Antragsgegner, seinen Vater, auf die Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch.
Der Antragsteller hat beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm Kindesunterhalt in näher bezeichneter Höhe zu zahlen.
Der Antragsgegner, der sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit beruft, hat beantragt, den Antrag zurückzuweisen.
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