Der am 21. August 1978 verstorbene Erblasser hinterließ drei Söhne, und zwar aus seiner geschiedenen Ehe die Söhne Thomas und Christoph, sowie das am 8. September 1971 geborene, vom Erblasser anerkannte nichteheliche Kind Raphael K.. In seinem notariellen Testament vom 19. August 1978 setzte er die beiden ehelichen Söhne je zur Hälfte zu seinen Erben ein, ordnete Testamentsvollstreckung für die Zeit bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres seines Sohnes Thomas an (21. September 1986) und setzte mehrere Vermächtnisse zugunsten der Klägerin, seiner Lebensgefährtin, aus.
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