OLG Hamm - Urteil vom 20.10.1994
5 U 262/87
Normen:
BGB § 2303 ; ZPO § 66 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 235
ZEV 1995, 109

Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück

OLG Hamm, Urteil vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 5 U 262/87

DRsp Nr. 1995/10435

Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück

Im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück ist der Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben zuzulassen, weil durch das Ergebnis der Klage die Höhe des Pflichtteils beeinflußt werden kann.

Normenkette:

BGB § 2303 ; ZPO § 66 ;
Fundstellen
ErbPrax 1995, 235
ZEV 1995, 109