Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück
OLG Hamm, Urteil vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 5 U 262/87
DRsp Nr. 1995/10435
Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück
Im Prozeß bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld in ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück ist der Pflichtteilsberechtigte als Streithelfer des Erben zuzulassen, weil durch das Ergebnis der Klage die Höhe des Pflichtteils beeinflußt werden kann.