BGH - Beschluß vom 14.12.1994
IV ZA 3/94
Normen:
BGB § 2325 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Grundstück 1
ErbPrax 1995, 372
ZEV 1995, 335

Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden Erblassers; Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstücks

BGH, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen IV ZA 3/94

DRsp Nr. 1996/20042

Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden Erblassers; Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstücks

1. Ob Schenkungen, die ein in der früheren DDR lebender Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat, bei einem nach der Vereinigung eingetretenen Erbfall der - im ZGB nicht vorgesehenen - Pflichtteilsergänzung unterliegen, ist fraglich. 2. Die Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstückes kann sich nicht an Schwarzgeldzahlungen orientieren; mit einem höheren »inneren« Wert kann den Interessen des Pflichtteilsberechtigten bei erkennbar vorübergehenden Preisbegrenzungen geholfen werden.

Normenkette:

BGB § 2325 ;

Hinweise:

Hinweise von Adlerstein):