Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden Erblassers; Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstücks
BGH, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen IV ZA 3/94
DRsp Nr. 1996/20042
Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden Erblassers; Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstücks
1. Ob Schenkungen, die ein in der früheren DDR lebender Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat, bei einem nach der Vereinigung eingetretenen Erbfall der - im ZGB nicht vorgesehenen - Pflichtteilsergänzung unterliegen, ist fraglich.2. Die Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstückes kann sich nicht an Schwarzgeldzahlungen orientieren; mit einem höheren »inneren« Wert kann den Interessen des Pflichtteilsberechtigten bei erkennbar vorübergehenden Preisbegrenzungen geholfen werden.