I. Die Parteien haben nach dem Vorbringen der Antragstellerin am 28. Oktober 1994 die Ehe geschlossen. Die Antragstellerin ist deutsche Staatsangehörige. Der Antragsgegner ist marokkanischer Staatsangehöriger.
Seit Dezember 1995 leben die Parteien getrennt voneinander.
Die Antragstellerin begehrt die Scheidung der Ehe.
Sie hat um Prozeßkostenhilfe für einen am 23. Februar 1996 bei Gericht eingegangenen Scheidungsantrag nachgesucht.
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