OLG Köln - Beschluss vom 26.07.2005
3 W 32/05
Normen:
BGB § 1360a Abs. 4 ; ZPO § 120 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 158
MDR 2006, 357
OLGReport-Köln 2005, 620
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 120/02

PKH: Nachträgliche Zahlungsanordnung wegen veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse

OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2005 - Aktenzeichen 3 W 32/05

DRsp Nr. 2005/19274

PKH: Nachträgliche Zahlungsanordnung wegen veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse

Eine nachträgliche Zahlungsanordnung wegen veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse kann nicht darauf gestützt werden, der Bedürftige habe aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den leistungsfähigen Ehegatten erworben, wenn der betreffende Rechtsstreit vor Eheschließung bereits abgeschlossen und die Prozesskosten demzufolge bereits angefallen waren. Es besteht kein Anspruch auf Vorschuss für Kosten eines vor Eheschließung abgeschlossenen Rechtsstreits; die Kosten lösen auch keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf aus.«

Normenkette:

BGB § 1360a Abs. 4 ; ZPO § 120 Abs. 4 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg.