EuGH - Urteil vom 21.12.2011
Rs. C-507/10
Normen:
Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl. L 82, S. 1) Art. 2; Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl. L 82, S. 1) Art. 3; Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl. L 82, S. 1) Art. 8;
Fundstellen:
NJW 2012, 595
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunale di Firenze (Italien) - 8.10.2010,

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Stellung des Opfers im Strafverfahren; Schutz von gefährdeten Personen; Vernehmung Minderjähriger als Zeugen; Beweissicherungsverfahren; Weigerung der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter eine Vernehmung zu beantragen; Strafverfahren gegen X

EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - Aktenzeichen Rs. C-507/10

DRsp Nr. 2012/336

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Stellung des Opfers im Strafverfahren; Schutz von gefährdeten Personen; Vernehmung Minderjähriger als Zeugen; Beweissicherungsverfahren; Weigerung der Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter eine Vernehmung zu beantragen; Strafverfahren gegen X

Die Art. 2, 3 und 8 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Bestimmungen wie den Art. 392 Abs. 1bis, 398 Abs. 5bis und 394 CPP nicht entgegenstehen, die zum einen keine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft vorsehen, in der Ermittlungsphase des Strafverfahrens beim Gericht zu beantragen, eine besonders gefährdete Person nach den Modalitäten des Beweissicherungsverfahrens anzuhören und aussagen zu lassen, und zum anderen es dem genannten Opfer nicht erlauben, sich gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Ablehnung seines Antrags, nach den genannten Modalitäten gehört zu werden und auszusagen, gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Tenor: