Prozeß über Unwirksamkeit zustimmungspflichtiger Verfügungen des Ehegatten als Familiensache
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2000 - Aktenzeichen 22 W 38/00
DRsp Nr. 2001/6253
Prozeß über Unwirksamkeit zustimmungspflichtiger Verfügungen des Ehegatten als Familiensache
»Der Prozeß eines Ehegatten, mit dem dieser gegen einen Dritten gemäß § 1368 die Unwirksamkeit von zustimmungspflichtigen Verfügungen des anderen Ehegatten über sein Vermögen (§§ 1365, 1366BGB) geltend macht, ist Familiensache i.S.d. §§ 23 b Abs. 1 S. 2 Nr. 9GVG, 621 Abs. 1 Nr. 8ZPO.«