Prozesskosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer 2000, Solidaritätszuschlag 2000 und Arbeitnehmersparzulage 2000
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.09.2003 - Aktenzeichen 3 K 2712/02
DRsp Nr. 2004/10315
Prozesskosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer 2000, Solidaritätszuschlag 2000 und Arbeitnehmersparzulage 2000
Prozesskosten für eine nicht im Verbund mit der Scheidung verhandelte Klage auf Zugewinnausgleich sind wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Streitig ist, ob Prozeßkosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich zu berücksichtigen sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.