VG Sigmaringen, vom 27.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 659/01
Prozesskostenhilfe - Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Sozialhilfebescheid
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 7 S 2198/02
DRsp Nr. 2007/12380
Prozesskostenhilfe - Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Sozialhilfebescheid
»Das Verwaltungsgericht darf den Prozesskostenhilfeantrag nicht wegen der Nichtvorlage des aktuellen Sozialhilfebescheids ablehnen, wenn sich der Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt aus den beigezogenen Sozialhilfeakten ergibt.«