Mit Verfügung vom 10.11.2004 hat das Amtsgericht dem Kläger mitgeteilt, dass eine Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag wegen Antragsrücknahme entbehrlich sei. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Klägers. Diese ist unzulässig, da es an einer anfechtbaren Entscheidung des Amtsgerichts fehlt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|