I. Die Parteien sind verheiratet, leben aber getrennt. Im vorliegenden Verfahren erstrebt die Antragstellerin die Scheidung. Ein dazu eingereichtes Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wies das Familiengericht mit Beschluß vom 09.08.1996 zurück. Dagegen richtet sich die Beschwerde.
II. Das Rechtsmittel ist nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft. Es ist auch in der Sache selbst erfolgreich. Der Antragstellerin kann Prozeßkostenhilfe nicht versagt werden.
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