AG Betzdorf - Beschluss vom 28.01.02 - 5 F 744/01.PKH I -,
Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht unter Ehegatten - Darlegungslast
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 9 WF 259/02
DRsp Nr. 2003/6867
Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht unter Ehegatten - Darlegungslast
»1. Die Darlegungslast dafür, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch entweder nicht besteht oder nicht durchgesetzt werden kann, liegt beim Antragsteller.2. Der der in Scheidung lebenden Ehefrau gegen ihren Ehemann zustehende Unterhaltsanspruch nach § 1360a Abs. 4BGB wird nicht schon dadurch, dass sie inzwischen mit einem anderen Mann in einer noch nicht verfestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt, ausgeschlossen.«