Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Freiburg vom 17.12.2018 (
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung seines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Umgangsverfahren.
Mit Antrag vom 06.11.2018 machte er geltend, die Antragsgegnerin verweigere ihm seit der Trennung im Oktober 2018 systematisch den Kontakt zu der gemeinsamen, ... Jahre alten Tochter M. (geboren ...).
Mit Verfügung vom 07.11.2018 wurde dem Antragsteller aufgegeben, weitere Unterlagen vorzulegen und mitzuteilen, ob die Eltern bereits die Beratungsmöglichkeiten beim Jugendamt genutzt hätten. Der Antragsteller teilte mit, eine Vermittlung über das Jugendamt sei sinnlos angesichts der harten Verweigerungshaltung der Mutter.
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