LAG Hamm - Urteil vom 26.11.2020
8 Sa 26/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 12.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1668/17

Prozessurteil bei fehlender ProzessfähigkeitZweifel an Prozessfähigkeit wegen querulatorischen Verhaltens aufgrund zahlreicher aussichtsloser VerfahrenAusschluss der Steuerungsfähigkeit durch wiederholtes VerhaltensmusterPrüfungspflicht der Gerichte hinsichtlich der Prozessfähigkeit in allen InstanzenKeine Pflicht des Berufungsgerichts zum wiederholten Hinweis bei kategorischer Ablehnung in erster Instanz

LAG Hamm, Urteil vom 26.11.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 26/19

DRsp Nr. 2021/5290

Prozessurteil bei fehlender Prozessfähigkeit Zweifel an Prozessfähigkeit wegen querulatorischen Verhaltens aufgrund zahlreicher aussichtsloser Verfahren Ausschluss der Steuerungsfähigkeit durch wiederholtes Verhaltensmuster Prüfungspflicht der Gerichte hinsichtlich der Prozessfähigkeit in allen Instanzen Keine Pflicht des Berufungsgerichts zum wiederholten Hinweis bei kategorischer Ablehnung in erster Instanz

1. Gegen eine als prozessunfähig anzusehende, erstinstanzlich deshalb unterlegene Rechtsmittelklägerin, welche den Berufungstermin nicht wahrnimmt, ergeht bei Entscheidungsreife regelmäßig kein Versäumnisurteil, sondern ein die Instanz beendendes kontradiktorisches Urteil bzw. Prozessurteil (im Anschluss an BGH, Urteil 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58).