Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20. Juli 2017 wird diesem in Abänderung des am 27. Juni 2017 erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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