Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 26. September 2013 geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, die dem Antragsteller auch seine außergerichtlichen Auslagen zu erstatten hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|