1. Der Antragstellerin wird die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe (VKH) versagt.
2. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 7. April 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000 €.
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