Der am 25. April 1959 geborene Beklagte und die am 1. Juli 1963 geborene Klägerin haben am 3. April 1981 geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder ..., geboren am 14. August 1981, ..., geboren am 1. Februar 1984, ..., geboren am 10. Oktober 1987, und ..., geboren am 19. November 1988, hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 1996.
Der Beklagte ist Ende April 1996 aus der Ehewohnung ausgezogen. Seit dem 1. Juni 1996 hat er eine eigene Wohnung angemietet. Der Beklagte ist Bergmann bei der ... Er hat zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin Frau ... eine gemeinsame Tochter, ..., geboren am 10. Mai 1997. Das Kind gilt noch als eheliches Kind aus der Ehe der Mutter, Frau ... Ein Anfechtungsverfahren des Ehemannes ist anhängig.
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