Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 03.04.2020 dahingehend abgeändert, dass die ab 01.06.2020 aus dem Einkommen der Antragsgegnerin zu zahlenden Monatsraten 146,00 Euro betragen.
2.Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
3. 4.
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