Auf die Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14. März 2018 (Hauptsache) aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Betroffene und die Beteiligte zu 3 (im Folgenden: Betreuungsbehörde) begehren die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme.
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