Die Beteiligten streiten über ein Recht zur Nichtzahlung von Beiträgen in der Rentenversicherung.
Die Klägerin heiratete im Juli 1956; sie wohnte seinerzeit in Nordrhein-Westfalen. Auf ihren Antrag vom Februar 1959 erstattete die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Bescheid vom 10. März 1959 die Hälfte der während ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung von Juni 1952 bis September 1956 entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gemäß §
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