Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
2.Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
A.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, inwieweit Großeltern in ihrem Interesse geschützt sind, zum Vormund beziehungsweise Ergänzungspfleger ihres Enkelkindes bestellt zu werden.
I.
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