I.
Der am 14. Januar 1969 in Hermannstadt, Rumänien, geborene Kläger wurde mit Musterungsbescheid vom 31. Oktober 1988 als wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten gemustert und wegen des Besuchs des Gymnasiums vom Wehrdienst zurückgestellt. Nach Aufnahme eines Informatikstudiums stellte ihn das Kreiswehrersatzamt mehrfach, zuletzt bis 31. März 1995 vom Wehrdienst zurück.
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