Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes
OLG Bremen, Beschluss vom 20.06.2003 - Aktenzeichen 1 W 23/03 - Aktenzeichen 1 W 24/03
DRsp Nr. 2004/19547
Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes
»Dem Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge erst zuwächst, nachdem das Kind bereits aufgrund der §§ 1616 ff. BGB einen Geburtsnamen erhalten hat, steht durch die Begründung seiner Alleinsorge kein Recht zu, beim Kind eine Namensänderung vorzunehmen.«