OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.10.2002
12 E 658/00
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1 ; BSHG § 12 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1602
Vorinstanzen:
VG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 769/97

Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil - insoweit bedingte Fahrtkosten des Kindes als notwendiger Lebensunterhalt

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2002 - Aktenzeichen 12 E 658/00

DRsp Nr. 2007/19767

Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil - insoweit bedingte Fahrtkosten des Kindes als notwendiger Lebensunterhalt

»Neben dem - im natürlichen Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) wurzelnden und deshalb auch sozialhilferechtlich relevanten - Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf Umgang mit seinem Kind steht das - im Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verankerte - Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit diesem Elternteil. Durch die Wahrnehmung dieses Rechts bedingte Fahrtkosten des Kindes rechnen unbeschadet der unterhaltsrechtlichen Lage zu seinem notwendigen Lebensunterhalt.«

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1 ; BSHG § 12 Abs. 1 Satz 1 ;

Gründe: