BayObLG - Beschluß vom 06.10.1997
RE-Miet 2/96
Normen:
BGB § 549 ; ZPO § 541 ;
Fundstellen:
BayObLG, HdM Nr. 56
BayObLGZ 1997 Nr. 56
DRsp I(133)625a
FamRZ 1998, 1578
MDR 1998, 35
NJW 1998, 1324
NZM 1998, 29
WuM 1997, 603
ZMR 1998, 23
Vorinstanzen:
LG München II - 12 S 4713/96 AG Ebersbach - 4 C 1403/95 ,

Recht des Mieters zur Aufnahme seiner Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters

BayObLG, Beschluß vom 06.10.1997 - Aktenzeichen RE-Miet 2/96

DRsp Nr. 1997/8996

Recht des Mieters zur Aufnahme seiner Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters

»Der Mieter kann berechtigt sein, seine Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die gemietete Wohnung aufzunehmen. Hierbei kommt es, wenn eine konkrete mietvertragliche Vereinbarung fehlt, auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Art und den Zuschnitt der Wohnung sowie darauf, ob die Zahl der Personen überschritten wird, mit deren Aufnahme in die Wohnung der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen mußte.«

Normenkette:

BGB § 549 ; ZPO § 541 ;

Gründe:

Die Beklagten zu 1 und 2 sind Eheleute. Sie haben mit Vertrag vom 31.7.1984, ergänzt durch Vertrag vom 11.9.1985 von der damaligen Eigentümerin ein Einfamilienhaus angemietet. Die Miete betragt derzeit 1.550 DM.