Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Die Antragstellerin will im vorliegenden - von ihr zunächst bei der Zivilabteilung eingeleiteten - Verfahren Vollstreckungsabwehransprüche gegen die von den Antragsgegnern aus dem am 13. Januar 2011 ergangenen Zuschlagsbeschluß betriebene Räumung und Herausgabe der von ihr bewohnten Immobilie geltend machen und hat dafür um Prozeßkostenhilfe nachgesucht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|