Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn vom 18.11.2016 wird als unzulässig
verworfen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 5.388,00 €
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit Anfang 2015 getrennt lebende Eheleute. Das Scheidungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|