Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 05.03.2021 in Ziffer 2 - Absatz 2 - der Entscheidungsformel wie folgt
abgeändert:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der MTU Friedrichshafen GmbH (Vers. Nr. ...) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 17.256,00 € auf dem vorhandenen Konto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Vers. Nr. ...), bezogen auf den 31.05.2020, begründet. Die MTU Friedrichshafen GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,84 % Zinsen seit dem 01.06.2020 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung über den Versorgungsausgleich an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg zu bezahlen.
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