Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen vom 28.06.2018 abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über den Vor- und Familiennamen und das Geburtsdatum ihres im August 2017 geborenen Kindes zu erteilen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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