OLG Hamm - Beschluss vom 10.12.2014
2 WF 166/14
Normen:
BGB § 1581; BGB § 1609 Nr. 2; BGB § 242;
Vorinstanzen:
AG Marl, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 81/04
AG Marl, vom 05.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 36 F 109/14

Rechte des Unterhaltsverpflichteten bei rückwirkender Rentenbewilligung zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten

OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 2 WF 166/14

DRsp Nr. 2018/16249

Rechte des Unterhaltsverpflichteten bei rückwirkender Rentenbewilligung zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten

Erhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund rückwirkender Rentenbewilligung eine Rentennachzahlung für einen Zeitraum, in dem der unterhaltsverpflichtete Ehegatte Unterhalt geleistet hat, so ist der Unterhalt für diesen Zeitraum neu zu berechnen und derjenige Betrag zu erstatten, um den sich der Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraums gezahlt worden wäre.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 30.06.2014 gegen den Verfahrenskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 13.06.2014 in Form des Teilnichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 05.07.2014 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1581; BGB § 1609 Nr. 2; BGB § 242;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt.