OLG Koblenz - Beschluss vom 26.11.2013
11 UF 451/13
Normen:
BGB § 1640; BGB § 1698;
Fundstellen:
FamRB 2014, 252
ZEV 2014, 118
Vorinstanzen:
AG Sinzig, vom 28.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 16/13

Rechte minderjähriger Erben gegenüber dem den Nachlass verwaltenden Vater

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.2013 - Aktenzeichen 11 UF 451/13

DRsp Nr. 2013/25378

Rechte minderjähriger Erben gegenüber dem den Nachlass verwaltenden Vater

1. Gem. § 1640 BGB steht minderjährigen Kindern ein umfassender Auskunftsanspruch gegen die ihr Vermögen verwaltenden Eltern zu. Dieser umfasst insbesondere eine übersichtliche und aus sich heraus verständliche Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das verwaltete Vermögen. 2. Diese Ansprüche sind auch nach Ablauf von 20 Jahren weder verjährt, noch verwirkt, wenn die Kinder in minderjährigem Alter ihre Mutter beerbt und hiervon erst viel später durch Nachfragen beim Nachlassgericht und Einschaltung von Anwälten Kenntnis erlangt haben.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 28. Juni 2013 in seiner Ziffer 3 dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Rechenschaftslegung über die Verwendung des Kaufpreises aus der Veräußerung der ihr und ihrem Bruder ...[A] gehörenden Grundstücksparzellen gemäß notarieller Urkunde des Notars ...[B] vom 6.7.1992 - UR-Nr. 1234/92- als unzulässig verworfen wird.

II.

Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

III.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner 9/10 und die Antragstellerin 1/10. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.

IV.