I. Die Mutter der beiden Kinder A, geb. 1993, und B, geb. 1991, ist 1994 verstorben. Sie war die Tochter der Beteiligten zu 2 und 3, die nicht miteinander verheiratet waren und sind. Vater ist ein kenianischer Staatsangehöriger, der Beteiligte zu 1, der mit der Mutter nicht verheiratet war.
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