Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 27. September 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Oktober 2015 dahin abgeändert, dass das Betreuungsverfahren eingestellt wird.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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