Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth vom 31. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Wert: 33 €
I.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betreuerin), die mit Beschluss des Amtsgerichts vom 26. März 2018 zur Berufsbetreuerin der Betroffenen bestellt wurde, hatte zunächst eine Ausbildung zur Verkäuferin abgeschlossen. Im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2019 absolvierte sie eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement, wobei sie ihre praktische Ausbildung in einem Betreuungsbüro ableistete. Am 1. Februar 2019 wurde ihr das Zeugnis über die bestandene Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement erteilt. Am 29. März 2019 erhielt sie vom Inhaber ihres Ausbildungsbetriebs ein Umschulungszeugnis.
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