BGH - Beschluss vom 12.04.2017
XII ZB 86/16
Normen:
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FamFG § 61 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2;
Fundstellen:
FGPrax 2017, 144
FamRZ 2017, 1158
MDR 2017, 910
NJW-RR 2017, 900
Vorinstanzen:
AG Deggendorf, vom 31.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen XVII 147/13
LG Deggendorf, vom 26.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 T 160/15

Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit der abgeschlossenen Fortbildung zum Zertifizierten Betreuer - Curator de jure mit einer Ausbildung an einer Hochschule; Nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger

BGH, Beschluss vom 12.04.2017 - Aktenzeichen XII ZB 86/16

DRsp Nr. 2017/6726

Rechtfertigung einer Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes; Vergleichbarkeit der abgeschlossenen Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit einer Ausbildung an einer Hochschule; Nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger

FamFG § 61 Abs. 2 RPflG § 11 Abs. 2 a) Die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf ist mit einer Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar und rechtfertigt eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG.b) Zur nachträglichen Zulassung der Beschwerde durch den Rechtspfleger.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf vom 26. Januar 2016 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Wert: 126 €

Normenkette:

VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FamFG § 61 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1 (nachfolgend: Betreuerin) wurde im Mai 2013 zur Berufsbetreuerin des sich in einem Heim aufhaltenden Betroffenen bestellt. Am 10. Juli 2015 schloss die Betreuerin erfolgreich eine Fortbildung zur "Zertifizierten Betreuerin - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf ab.