SchlHOLG - Beschluss vom 21.10.2013
15 WF 332/13
Normen:
ZVG § 50 Abs. 1;

Rechtliche Behandlung einer Eigentümergrundschuld in der Teilungsversteigerung

SchlHOLG, Beschluss vom 21.10.2013 - Aktenzeichen 15 WF 332/13

DRsp Nr. 2013/25642

Rechtliche Behandlung einer Eigentümergrundschuld in der Teilungsversteigerung

Keine Zuzahlungspflicht nach § 50 Abs. 1 ZVG tritt ein, wenn das im geringsten Gebot bestehenbleibende Grundpfandrecht dem Eigentümer zusteht. Sofern ein Miteigentümer das Grundstück mit einer bestehen gebliebenen Eigentümergrundschuld ersteigert hat, erfolgt die Teilung in Natur durch Bildung von Teilgrundschuldbriefen. Daher ist der ersteigernde Ehegatte im Hinblick auf ganz oder teilweise nicht mehr valutierende Grundpfandrechte auch kein Bereicherungsschuldner des anderen Ehegatten. Letzterer ist darauf beschränkt, vom Ersteher die Mitwirkung bei der Rückübertragung und Teilung der Grundschuld zu verlangen. Orientierungssätze: Eigentümergrundschuld in der Zwangsversteigerung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZVG § 50 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute