Die Beschwerde gegen den Teil-Anerkenntnis- und Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cham vom 28.07.2015 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100,-- Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft ihres gemeinsamen Kindes.
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