Die Beschwerde der Mutter gegen den am x. x 20x erlassenen Kostenbeschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee -
I.
Die Mutter wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem ihr die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von 3.000 € auferlegt wurden.
Im Anhörungstermin vom x. x 20x hat sich das Familiengericht, nachdem es den zu diesem Zeitpunkt bereits x Jahre alten Jugendlichen angehört hatte, die Überzeugung verschafft, dass kein gerichtlicher Handlungsbedarf bestünde. Nach Erörterung der Sache haben die Beteiligten im Anhörungstermin sinngemäß übereinstimmend erklärt, eine gerichtliche Sachentscheidung nicht zu wünschen und das Verfahren ohne gerichtliche Sachentscheidung beenden zu wollen.
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