Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
A.
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