OLG Naumburg - Beschluss vom 11.03.2014
2 Wx 45/15
Normen:
PStG § 16 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1770 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Magdeburg, vom 10.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen III 5/14

Rechtliche Zulässigkeit einer Ehe zwischen nicht blutsverwandten Geschwistern

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.03.2014 - Aktenzeichen 2 Wx 45/15

DRsp Nr. 2015/9529

Rechtliche Zulässigkeit einer Ehe zwischen nicht blutsverwandten Geschwistern

1. Das Bürgerliche Gesetzbuch schließt eine Ehe zwischen Geschwistern, die nicht blutsverwandt sind, sondern zwischen denen vor Eheschließung "nur" eine rechtliche Verwandtschaft durch Adoption begründet worden ist, nicht aus. 2. Im (hier vorliegenden) Falle einer Adoption des (bereits erwachsenen) Ehemanns durch den Schwiegervater werden die Eheleute wegen der nach § 1770 Abs. 1 BGB eingeschränkten Wirkung der Adoption auch im rechtlichen Sinne nicht zu Geschwistern.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

PStG § 16 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1770 Abs. 1;

Gründe:

A.