OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.03.2017
II-1 UF 10/16
Normen:
BGB § 1741 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRB 2017, 381
FamRZ 2017, 976
MDR 2017, 579
NJW 2017, 2774
NJW 2017, 8
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 02.12.2015

Rechtmäßigkeit der Adoption zweier durch eine Leihmutter ausgetragener Kinder durch den Vater und eine mit ihm in Lebenspartnerschaft lebenden Mann

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2017 - Aktenzeichen II-1 UF 10/16

DRsp Nr. 2017/4100

Rechtmäßigkeit der Adoption zweier durch eine Leihmutter ausgetragener Kinder durch den Vater und eine mit ihm in Lebenspartnerschaft lebenden Mann

1. Eine Adoption ist auszusprechen, wenn sie i.S. des § 1741 Abs. 1 S. 1 BGB dem Kindeswohl dient. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Annahme i.S. von § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 2. Der Umstand, dass die Kinder mithilfe einer Leihmutter unter Verwendung einer anonymen Eizellspende im Ausland geboren worden sind, rechtfertigt es nicht, die Adoption den erhöhten Kindeswohlanforderungen gem. § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB zu unterstellen. Denn einer solchen Konstellation liegt regelmäßig keine Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme zugrunde.

Tenor

I.

Auf die Beschwerden des Annehmenden, der Anzunehmenden und des Vaters der Anzunehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 02.12.2015 wie folgt abgeändert:

II.