OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.06.2003
6 WF 17/03
Normen:
FGG § 19 Abs. 1 § 50 ;
Fundstellen:
FGPrax 2004, 113

Rechtmäßigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 6 WF 17/03

DRsp Nr. 2005/3689

Rechtmäßigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

»Der Senat hält auch in Ansehung der entgegengesetzten Rechtsprechung (vgl. zum Streitstand Brock/Breideneichen, Selbständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG, FuR 2002, 98 ff.) an seiner früheren Entscheidung (OLGReport-Zweibrücken 2000, 514) fest, wonach in der Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG kein erheblicher Eingriff in die Rechte der Beteiligten zu erkennen (im Anschluss an OLG Celle, FamRZ 1999, 1589 ff.) und der Beschwerderechtszug nicht eröffnet ist.«

Normenkette:

FGG § 19 Abs. 1 § 50 ;
Fundstellen
FGPrax 2004, 113