Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 28.10.2025 -
1. Der Antragsteller wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen seines unentschuldigten Nichterscheinens im Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Scheidungsverbundverfahren.
Mit Verfügung vom 21.07.2025 hat das Amtsgericht auf die Bezifferung eines Zugewinnausgleichsanspruchs durch die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 17.06.2025 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.09.2025 anberaumt und das persönliche Erscheinen der Antragsbeteiligten zum Zweck der Anhörung als Ehegatten, zur Durchführung der Güteverhandlung bzw. Aufklärung des Sachverhalts in Folgesachen angeordnet und auf die Festsetzung von Ordnungsmitteln hingewiesen.
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