OLG Naumburg - Beschluss vom 11.09.2017
3 WF 95/17
Normen:
EGGVG § 23; GG Art. 35 Abs. 1; FamFG § 13 Abs. 2; ZPO § 299 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 846
FuR 2018, 433
Vorinstanzen:
AG Dessau, - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 189/16

Rechtmäßigkeit der Gewährung von Akteneinsicht zu Gunsten der Staatsanwaltschaft im Umgangsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.09.2017 - Aktenzeichen 3 WF 95/17

DRsp Nr. 2018/2445

Rechtmäßigkeit der Gewährung von Akteneinsicht zu Gunsten der Staatsanwaltschaft im Umgangsverfahren

Zur Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft in ein Umgangsverfahren (hier: rechtswidrige Gewährung der Akteneinsicht).

Die Gewährung von Einsicht in die Akten eines Umgangsverfahrens zu Gunsten der Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig, wenn dies ausschließlich zum Zwecke der Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Kindesvaters in einem Strafverfahren dient.

Auf das als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG auszulegende Rechtsmittel des Antragstellers vom 4. Mai 2017 wird festgestellt, dass die der Staatsanwaltschaft Dessau Roßlau gewährte Einsichtnahme in die familiengerichtliche Akte 3 F 189/16 UG Amtsgericht Dessau-Roßlau rechtswidrig war.

Normenkette:

EGGVG § 23; GG Art. 35 Abs. 1; FamFG § 13 Abs. 2; ZPO § 299 Abs. 2;

Gründe:

I.