Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Übertragung von Rentenanrechten aus einem Verfahren über einen Versorgungsausgleich umstritten.
Die 1936 geborene Klägerin bezieht seit dem ... 1996 von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist, Altersrente für Frauen (Bescheid vom 30. Dezember 1996). Ihr damaliger Ehemann erhält seit dem ... 2003 - ebenfalls von der BfA sowie nachfolgend von der Beklagten - Vollrente wegen Alters.
Durch notarielle Vereinbarung vom ... 1997 traten die Eheleute in den Güterstand der Gütertrennung und schlossen einen Zugewinnausgleich aus. Eine Vereinbarung über einen Versorgungsausgleich trafen sie in diesem Rahmen nicht.
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